DSTK-Logo_rgb_DSTK-Logo_rgb

Presseakkreditierung

Hier können Sie sich für den Deutschen Schulträgerkongress 2024 akkreditieren:

Akkreditierungsrichtlinien

  • Der Veranstalter des Deutschen Schulträgerkongresses ist berechtigt im Rahmen der Akkreditierungen von Journalist:innen Nachweise für eine journalistische Tätigkeit zu verlangen.
  • Die Vorlage eines Presseausweises kann als Indiz für eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit dienen.
  • Der Veranstalter des Deutschen Schulträgerkongresses behält sich in jedem Fall vor, aktuelle tatsächliche Veröffentlichungen einzufordern.
  • Die problemlose Akkreditierung wird durch die automatische Zusendung oder Vorlage von kongressbezogenen Belegen erleichtert. Dies gilt insbesondere für freie Journalist:innen. Redaktionsbestätigungen werden nur noch in Ausnahmefällen anerkannt.
  • Die Presseakkreditierung ist aktiven Medienberichterstattern vorbehalten. Dies schließt Redaktionen, Reporter:innen, Produzent:innen, Kamerateams und Fotograf:innen ein. Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinien ohne öffentliche Bekanntmachung anzupassen und bereits erteilte Akkreditierungen/Registrierungen jederzeit zu widerrufen.
  • In der Vergangenheit erteilte Presseakkreditierungen zu Kongressen des Veranstalters garantieren keine erneute Zusage oder einen Verzicht auf die Akkreditierungsanforderungen. Fehlverhalten oder eine falsche Darstellung der Position und/oder der Organisation wird Sie und Ihre Organisation von zukünftigen Veranstaltungen des Veranstalters ausschließen.
  • Videoproduktionsfirmen, Newsletter, YouTube-, Facebook-, Twitter-Aktivitäten, Foren und Communities werden für die Presseakkreditierung nicht berücksichtigt.
  • Der Veranstalter des Deutschen Schulträgerkongresses behält sich die Ablehnung von Akkreditierungen ohne Angaben von Gründen vor.