Der Veranstalter des Deutschen Schulträgerkongresses ist berechtigt im Rahmen der Akkreditierungen von Journalist:innen Nachweise für eine journalistische Tätigkeit zu verlangen.
Die Vorlage eines Presseausweises kann als Indiz für eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit dienen.
Der Veranstalter des Deutschen Schulträgerkongresses behält sich in jedem Fall vor, aktuelle tatsächliche Veröffentlichungen einzufordern.
Die problemlose Akkreditierung wird durch die automatische Zusendung oder Vorlage von kongressbezogenen Belegen erleichtert. Dies gilt insbesondere für freie Journalist:innen. Redaktionsbestätigungen werden nur noch in Ausnahmefällen anerkannt.
Die Presseakkreditierung ist aktiven Medienberichterstattern vorbehalten. Dies schließt Redaktionen, Reporter:innen, Produzent:innen, Kamerateams und Fotograf:innen ein. Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinien ohne öffentliche Bekanntmachung anzupassen und bereits erteilte Akkreditierungen/Registrierungen jederzeit zu widerrufen.
In der Vergangenheit erteilte Presseakkreditierungen zu Kongressen des Veranstalters garantieren keine erneute Zusage oder einen Verzicht auf die Akkreditierungsanforderungen. Fehlverhalten oder eine falsche Darstellung der Position und/oder der Organisation wird Sie und Ihre Organisation von zukünftigen Veranstaltungen des Veranstalters ausschließen.
Videoproduktionsfirmen, Newsletter, YouTube-, Facebook-, Twitter-Aktivitäten, Foren und Communities werden für die Presseakkreditierung nicht berücksichtigt.
Der Veranstalter des Deutschen Schulträgerkongresses behält sich die Ablehnung von Akkreditierungen ohne Angaben von Gründen vor.